Bewertung des betrieblichen Brandschutzes

Es bleibt natürlich jedem Unternehmen überlassen, inwieweit es das Brandschutzmanagement umsetzt. Wir können Ihnen hier nur einige Verfahrensweisen beispielhaft darstellen, bei denen wir Sie aktiv unterstützen können. Zu jedem der folgend genannten Schritte können Sie durch uns ein unverbindliches Beratungsangebot erhalten.

 

1. Selbstbewertung

Anhand einer einfachen Kriterianliste – bspw. als Bestandteil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung – ist der Stand des betrieblichen Brandschutzes einschließlich der Brandrisikobewertung für die Entstehung von Bränden oder anderen Gefahrenszenarien vorzunehmen.

Diese erste Bestandsaufnahme dient der Einschätzung, ob eine Intensivierung des Brandschutzes sinnvoll sind – nicht zuletzt als Argumentation bei der kommenden Prämienverhandlung mit dem Sachversicherer bzgl. der Feuerschutz-/ Betriebsunterbrechungsversicherung. 

 

2. Beratungen zum Systemkonzept FPM® in seiner Struktur und Umsetzung

Der Aufbau eines FPM-Systems stellt die Organisationen grundsätzlich vor die Fragen, mit welchem Aufwand und welchen Mitteln (personell, technisch, finanziell usw.) kann FPM erfolgreich implementiert werden. Grundvoraussetzung wird die Ausschöpfung der Kompetenzfelder auf fachlicher, methodischer und sozialer Ebene sein. Die Beteiligten müssen grundsätzlich sowohl über die fachlichen Fähigkeiten (Grundsätze des organisatorischen, baulichen, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutzes) als auch über Wissen zu klassischen Managementmethoden verfügen. Weiterhin muss den Beauftragten ausreichend Zeit zur Systemimplementierung, der Systempflege und Wirksamkeitsprüfung, der Reflexion sowie der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung verfügen.  

In einem ersten Beratungs- und  Analysegespräch beim potentiell interessierten Kunden werden die Chancen durch FPM® und grundsätzliche Verfahrensweisen für Organisationen aufgezeigt. An den Einführungsdialog schließt bspw. ein Workshop an. Gegenstand des Workshops ist eine Erfassung betrieblicher Gegebenheiten und versicherungstechnischer Rahmenbedingungen sowie die Selbstbewertung des betrieblichen Brandschutzes. Den Abschluss bildet ein Ergebnisgespräch mit Vorschlägen zur weiteren Verfahrensweise sowie Darstellung der Potentiale durch FPM®. Sehr wohl können das objektive Gespräch und die ersten Lösungsansätze schon dazu beitragen, dass Organisationen von sich aus Verbesserungen einleiten kann.  Der große Nutzen liegt in der objektiven Einschätzung der betriebsinternen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen durch einen externen Fachmann.  Auf Basis der im Anlaufgespräch ermittelten Ausgangsinformationen werden dem Unternehmen bspw. Kontakte zu geeigneten Beratern und/oder ein Angebot zum späteren Konformitätsverfahren unterbreitet. 

Umfassende Beratungen einschließlich Strategie-Kurzworkshop mit den maßgeblichen Personen des Betriebes und Stärken/Schwächen Analyse sowie der Herausarbeitung von Projektansätzen und der Einschätzung auf Erfolgsaussicht der FPM®-Überwachung werden projektorientiert durchgeführt.

    

3. Überbetriebliche Überwachung 

Am besten ist der Brandschutz dann, wenn kein Brand entsteht. In der Praxis sollen daher alle notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen werden, einen Brand möglichst zu vermeiden. Aus Sicht der Schadensminderung folgt auf die Vermeidung die Eindämmung und darauf die Alarmierung von Rettungskräften. Im Rahmen eines "Risk Assessment" erfolgt durch Brandschutzexperten die Erhebung und Erfassung der einhergehenden Brandrisiken, Gefährdungen und Gefahrenquellen. Die Einschätzung des Sicherheitszustandes erfolgt durch Evaluierung der vorhandenen Brandschutzmaßnahmen (baulich, technisch, organisatorisch, abwehrend). Abschließend erhält der Kunde Empfehlungen zur Risikominderung. Desweiteren werden die Inhalte des Systemkonzeptes FPM® und die Rechtskonformität (Genehmigungsbestand) überprüft.

 

Exkurs:

Nicht zuletzt ist der Brandschutz wesentlicher Bestandteil der Planungs- und Ausführungsphase von Neu- und Umbauten. Hier haben sich rückblickend eine Vielzahl von Gelegenheiten des Lernens aus Erfahrungen ergeben. Beispielsweise ist die Hinzuziehung eines Brandschutzkoordinators oder Fachbauleiters Brandschutz von Interesse, Sie hat das Ziel in eigenständiger verantwortlicher Tätigkeit als Schnittstelle zwischen Architekten, Bauherren, ausführenden Bauunternehmen und den Behörden alle Abläufe hinsichtlich des Brandschutzes zu koordinieren. Die Aufgaben beziehen sich bspw. auf die Unterstützung von Architekten- und Planungsbüros bei Fragestellungen und Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten, auf die Unterstützung des bautechnischen Gewerbes im Bereich der Planung, Sanierung und Ausführung sowie auf die Kontrolle und fachgerechte Umsetzung der Brandschutzkonzepte bis hin zur Wahrung der Sicherheit bei Feuerarbeiten auf den Baustellen.

  

4. Gütesiegel

Im Falle der Erfüllung der Anforderungen des Systemkonzeptes FPM® wird das Recht zur Führung des Brandschutzsiegels erteilt. Die näheren Bestimmungen hierüber werden in Form der FPM-Güterichtlinien festgelegt. Mit der Einreichung der Antragsunterlagen wird das Beurteilungsverfahren eingeleitet (Auswahl und Information geeigneter Experten, Terminplanung). Das Beurteilungsverfahren erfolgt am Betriebsstandort und umfasst Gespräche mit der Leitung und Mitarbeitern aller Abteilungen und einer Einsichtnahme in innerbetriebliche Aufzeichnungen. Die Wirksamkeit des Systemkonzeptes wird durch stichprobenartige Prüfung anhand von Kriterienlisten zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz durchgeführt.

Auf Basis des(r) Berichte(s) der Fachexperten wird bewertet, ob alle Anforderungen erfüllt bzw. alle festgestellten Mängel entsprechend behoben sind und die Verleihung des Brandschutzsiegels erfolgen kann. Die zu prüfende Organisation muss in der Lage sein, die Leistungen im Sinne des Systemkonzeptes FPM® in gleichbleibend hoher Qualität zu erbringen. Dabei müssen sowohl die Grundsätze des Systemkonzeptes FPM® als auch Regelungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wirksam sein. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist grundsätzliche Voraussetzung.