Fire Protection Management (Maßnahmenkonzept)
Der grundsätzliche Aufbau einer Arbeitsgrundlage zum Brandschutzmanagement muss den Anspruch erheben, Vergleiche mit praktizierten und anerkannten Managementsystemen stand zu halten. Sowohl als eigenständiges Konstrukt als auch als integrationsfähiges System in die bestehende Unternehmenskultur bzw. in das Betriebssicherheitsmanagement muss das Brandschutzmanagement wirksam sein. Auf Grundlage der fehlenden ganzheitlichen Ansätzen zum Brandschutzmanagement in Deutschland wird an dieser Stelle zunächst vom „Systemkonzept Fire Protection Management (FPM)“ gesprochen.
1. Vorbeugender Brandschutz
a. Konzept zur umfassenden Überprüfung des Brandschutzes im Betrieb
Die Brandsicherheit lässt sich durch konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, das Erkennen der Gefahren und Brandrisken, deren Bewertung und das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen entscheidend verbessern. Dazu gehören vorbeugende organisatorische, technische, bauliche sowie abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes einschl. deren Planung, Dokumentation und Überwachung durch qualifizierte Personen.
Um das Risiko von Brand- und Folgeschäden möglichst gering zu halten, bedarf es eines ausreichenden Wissens über Brände und deren vielfältigen Schadensauswirkungen auf den Betrieb. Ferner sind Kenntnisse, eben diese drohenden Schäden zu verhüten, erforderlich. Die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind insbesondere die Verhinderung einer Brandentstehung und die Einschränkung der Rauch- und Brandausbreitung sowie der Schaffung geeigneter Flucht- und Rettungswege.
Eine wichtige Grundlage bildet dabei die Durchführung von Brandrisiko-/Gefährdungsbeurteilungen, die vor allem folgende Fragen beantworten sollte:
- Welches Brandrisiko liegt vor: normal oder erhöht?
- Wie viele Feuerlöscher oder andere Löscheinrichtungen werden benötigt?
- Wie viel Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben benötigt man: Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Anti-Havarie-Personal usw.?
- In welchen Abständen müssen die Brandschutzunterlagen auf Aktualität geprüft werden?
- Welche Prüfanforderungen gelten für die Brandschutzeinrichtungen?
- Muss man die alte Sicherheitskennzeichnung austauschen?
- Werden Flucht- und Rettungspläne benötigt?
- Welche Unterweisungen müssen in welchen Abständen durchgeführt werden?
b. Baulicher Brandschutz
Er umfasst alle baulichen Anlagen und Räume, die nicht nur wegen ihrer Lage, Bauweise, Nutzung und Ausstattung eine erhöhte Brand-, Explosions- und Personengefährdung darstellen. Durch Berücksichtigung der Forderungen und Empfehlungen sowie Verschärfung baurechtlicher Bestimmungen können ein Schadensfeuer nicht gänzlich ausschließen. Mit dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten leistet der bauliche Brandschutz einen wertvollen und nicht zu vernachlässigten Anteil am Gesamtkonzept.
c. Technischer Brandschutz
Hierunter fallen Installation, Gebrauch, Instandhaltung und Überwachungen von technischen Einrichtungen, wie Brandlöschanlagen, Kleinlöschgeräte, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Rauch- und Branddetektionseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen. Nicht zu vergessen sind aber auch besondere Gefahrenmeldeeinrichtungen und Explosionsschutzeinrichtungen. Nur durch deren Wirksamkeit bleiben Brände meist auf Entstehungsbrände begrenzt. Im Zuge der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung wird vom Arbeitgeber (Betreiber der Anlagen) erwartet, dass er die Prüfanforderungen (Prüffristen, Prüfumfang, Prüferqualifikation usw.) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und entsprechend umgesetzt hat.
d. Organisatorischer Brandschutz
Grundsätzlich ist jede Organisation nach bestimmten Prinzipien aufgebaut und hat dementsprechend eine Struktur, mit der die Aufgaben Stellen zugeordnet werden. Sie bildet das hierarchische Gerüst einer Organisation und legt Rahmenbedingungen fest,d. h. welche Aufgaben von welchen Menschen und Sachmitteln zu bewältigen sind (Aufgabendelegation und Kompetenzregelung). Dazu gehören:
- Betriebsbeauftragte und qualifiziertes Personal
- Planung und Dokumentation der Maßnahmen
- Überwachung der Wirksamkeit
Jeder Arbeitgeber steht aufgrund der deutschen Sicherheitsbestimmungen faktisch in der Pflicht zur Eigenüberprüfung auf Einhaltung des Genehmigungsbescheids bzw. der Genehmigungsbescheide und der sonstigen relevanten sicherheitsrelevanten Vorschriften.
2. Abwehrender Brandschutz
a. Löschmittel
Grundsätzlich muss untersucht werden, ob die bereitgestellten Löschmittel in Bezug auf Brandlast, Technik und Löschverfahren geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Löschmittel sind Stoffe, die geeignet sind, durch eine Löschwirkung (Löscheffekt) die Verbrennung zu unterbinden. Unter Löschverfahren versteht man die Art und Weise des Vorgehens, das geeignet ist, einen Brand zu löschen.
b. Training
Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen ist der grundsätzliche Schulungsbedarf zu ermitteln. Dieser kann als Unterweisung, praktisches Training oder qualifizierte Schulung umgesetzt werden und sich auf Verhalten in kritischen Ereignissen, Einsatztaktik, Gefahrenlehre, Verwendung der Einsatztechnik u.a. beziehen.
c. Überbetriebliche Zusammenarbeit
Nicht zu vergessen ist die überbetriebliche Zusammenarbeit mit Rettungs- und Einsatzkräften, Behörden, Kunden und Versicherungen zu pflegen, die einen wesentlichen Anteil an den Anforderungen zum betrieblichen Brandschutz definieren.